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   VG Frankfurt/Main, 17.11.2009 - 4 K 328/09   

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VG Frankfurt/Main, 17.11.2009 - 4 K 328/09 (https://dejure.org/2009,64561)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.11.2009 - 4 K 328/09 (https://dejure.org/2009,64561)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. November 2009 - 4 K 328/09 (https://dejure.org/2009,64561)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 3 A 525/11

    Anschlussberufung nach beiderseitiger Erledigungserklärung

    Nach erfolgloser Durchführungen des Vorverfahrens verpflichtete das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Beklagten mit Urteil vom 17. November 2009 - 4 K 328/09.F(1) - über den Bauantrag der Klägerin vom 25. Februar 2008 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

    Nachdem in dem Verfahren auf Zulassung der Berufung von Seiten der Klägerin prozessuale Konsequenzen aus dem Erlass der Veränderungssperre nicht gezogen wurden, hat der Senat mit Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 3 A 77./10.Z - die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2009 - 4 K 328/09.F(1) - zugelassen und unter dem Aktenzeichen 3 A 2489/10 fortgeführt.

    Im Übrigen hat die Berichterstatterin das unter dem Aktenzeichen 3 A 2489/10 geführte Verfahren eingestellt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2009 - 4 K 328/09.F(1) - für wirkungslos erklärt und die Kosten des Verfahrens der Klägerin zu ½ sowie dem Beklagten und der Beigeladenen zu je ¼ auferlegt.

    die Berufung zurückzuweisen und unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2009 - 4 K 328/09 - festzustellen, dass der Beklagten bis zum Inkrafttreten der von der Beigeladenen beschlossenen Veränderungssperre vom 29. Januar 2010, veröffentlicht am 8. Februar 2010, verpflichtet war, der Klägerin auf ihren Bauantrag vom 25. Februar 2008 i.d.F. des Änderungsantrages vom 4. Dezember 2009 zur Errichtung eines Neubaus eines gewerblichen Betriebsgebäudes mit zwei Mieteinheiten und 37 Stellplätzen auf den Grundstücken Gemarkung Heldenbergen, Flur ..., Flurstück .../A, .../B und .../C eine Baugenehmigung zu erteilen (Bl. 348 GA 3 A 2489/10), weiterhin beantragt die Klägerin, den Trennungsbeschluss in dem Verfahren 3 A 2489/10 vom 11. März 2011 aufzuheben und den daraus resultierenden Einstellungsbeschluss vom gleichen Tag vom Amts wegen aufzuheben (Bl. 15 GA 3 A 525/11).

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